Besenrein ausziehen - Was müssen Mieter wirklich erledigen?

Ewald Zimmermann .

2. August 2026

Mann prüft Fenster, Frau hält Besen. Sie fragen sich, was bedeutet besenrein bei Auszug? Hier wird es gezeigt: alles sauber für den Nachmieter.

Beim Auszug sorgt kaum ein Begriff für so viele Missverständnisse wie „besenrein“. Gemeint ist weder eine professionelle Endreinigung noch das bloße Herausstellen der Möbel, sondern ein geräumter Zustand ohne grobe Verschmutzungen. Ich zeige, was Mieter in Deutschland tatsächlich erledigen müssen, wo die Grenzen liegen und wie sich Streit bei der Wohnungsübergabe vermeiden lässt.

Die wichtigsten Regeln für eine besenreine Wohnungsübergabe

  • Besenrein bedeutet, groben Schmutz zu entfernen, nicht die Wohnung komplett zu renovieren.
  • Die Räume müssen vollständig geräumt und frei von zurückgelassenen Gegenständen sein.
  • Fensterputzen, Grundreinigung und Streichen sind durch den Begriff allein nicht vorgeschrieben.
  • Eigene Einbauten, Teppiche und starke Verschmutzungen müssen unter Umständen separat entfernt oder beseitigt werden.
  • Entscheidend sind neben der gesetzlichen Rückgabepflicht auch die konkreten Regelungen im Mietvertrag.

Besenrein bei Auszug: Ein Besen lehnt an einer Ziegelwand in einem Rohbau. Das bedeutet, der Boden ist grob gefegt.

Was bedeutet „besenrein“ bei der Wohnungsübergabe?

Die kurze Antwort lautet: Eine besenreine Wohnung ist leer, ordentlich und von grobem Schmutz befreit. Es reicht also nicht, nur die Möbel herauszutragen und sichtbare Abfälle liegen zu lassen. Gleichzeitig darf der Vermieter nicht automatisch eine Wohnung verlangen, die wie nach einer professionellen Endreinigung glänzt.

Der Bundesgerichtshof versteht unter der besenreinen Rückgabe grundsätzlich die Beseitigung grober Verschmutzungen. Das ergibt sich aus dem Urteil VIII ZR 124/05 vom 28. Juni 2006, auf das auch der Bundesgerichtshof in der mietrechtlichen Praxis bezogen wird.

Für mich ist die sinnvollste Faustregel diese: Die Wohnung muss so sauber sein, dass der nächste Arbeitsschritt nicht erst eine aufwendige Schmutzbeseitigung voraussetzt. Ein wenig Hausstaub oder normale Gebrauchsspuren sind etwas anderes als Fettkrusten, Müll, Spinnweben oder festgetretener Schmutz.

Was Mieter beim Auszug konkret erledigen sollten

Vor der Reinigung steht das vollständige Räumen. Dazu gehören auch Keller, Abstellkammer, Dachboden, Balkon und Stellplätze, sofern diese mitvermietet wurden. Zurückgelassene Kartons, Möbel, Säcke oder eigene Bodenbeläge können eine besenreine Übergabe verhindern und zusätzliche Entsorgungskosten auslösen.

Die wichtigsten Arbeiten in den Wohnräumen

  • Böden kehren oder saugen und grobe Verschmutzungen entfernen
  • sichtbare Spinnweben, besonders in Keller- und Abstellräumen, beseitigen
  • grobe Essensreste und Fettablagerungen entfernen
  • Sanitärobjekte von deutlich sichtbaren Rückständen befreien
  • Heizkörper, Türen und Fensterbänke von starkem Schmutz befreien
  • Bohrstaub, grobe Klebereste und selbst verursachte Verschmutzungen beseitigen

Eine Wohnung in einem Leipziger Altbau kann trotz gründlichen Saugens schnell wieder staubig wirken. Das ist kein Problem, solange keine groben Rückstände oder Abfälle bleiben. Ich würde die Reinigung deshalb immer erst unmittelbar vor der Übergabe abschließen und danach noch einmal alle Räume bei Tageslicht kontrollieren.

Eigene Einbauten gehören grundsätzlich wieder heraus

„Besenrein“ sagt nur etwas über den Reinigungszustand aus. Die Wohnung muss meist zusätzlich in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem sie angemietet wurde. Wer selbst eine Küche, einen Teppichboden, Regale oder andere Einbauten installiert hat, muss diese grundsätzlich entfernen, sofern keine andere Vereinbarung besteht.

Eine Ausnahme kann gelten, wenn der Vermieter oder der Nachmieter die Gegenstände übernimmt. Das sollte ich immer schriftlich mit Namen, Gegenständen und Übergabedatum festhalten. Eine mündliche Absprache schützt später nur schlecht vor Streit.

Was „besenrein“ nicht automatisch verlangt

Der Begriff wird in der Praxis häufig überdehnt. Eine besenreine Rückgabe bedeutet normalerweise nicht, dass die gesamte Wohnung aufwendig grundgereinigt werden muss. Der Deutsche Mieterbund weist ebenfalls darauf hin, dass etwa eine vollständige Küchen- oder Fensterreinigung nicht allein aus der Formulierung „besenrein“ folgt.

Arbeit Durch „besenrein“ meist geschuldet Nicht automatisch geschuldet
Böden Kehren oder saugen, groben Schmutz entfernen Professionelle Teppichreinigung
Fenster Grobe Verschmutzungen beseitigen Kompletter Fensterputz inklusive Rahmen
Küche Essensreste und starke Fettspritzer entfernen Reinigung jedes Schranks und jeder Geräteinnenseite
Bad Deutliche Rückstände und groben Schmutz beseitigen Aufwendige Entkalkung oder Desinfektion
Wände Eigene grobe Verschmutzungen entfernen Automatisches Streichen der gesamten Wohnung

Der Unterschied ist wichtig, weil eine normale Reinigungspflicht nicht mit einer professionellen Endreinigung gleichgesetzt werden darf. Wer freiwillig ein Reinigungsunternehmen beauftragt, kann das tun. Rechtlich notwendig ist dieser Aufwand bei einer einfachen besenreinen Rückgabe aber nicht ohne Weiteres.

Wann Streichen und Renovieren trotzdem notwendig sein können

Eine besenreine Rückgabe schließt Schönheitsreparaturen nicht in jedem Fall aus. Schönheitsreparaturen sind vor allem dekorative Arbeiten wie Streichen, Tapezieren oder Lackieren. Ob Mieter dazu verpflichtet sind, hängt von der wirksamen Vereinbarung im Mietvertrag und vom tatsächlichen Zustand der Wohnung ab.

Starre Vorgaben wie „alle drei Jahre muss gestrichen werden“ sind rechtlich häufig problematisch. Anders kann es aussehen, wenn eine flexible Klausel nur bei tatsächlichem Renovierungsbedarf greift und die Wohnung deutlich abgewohnt ist. Normale Gebrauchsspuren, etwa leichte Farbveränderungen oder übliche Laufspuren, muss der Mieter nicht automatisch beseitigen.

Auch ein Eintrag im Übergabeprotokoll ersetzt keine rechtliche Prüfung des Mietvertrags. Ich rate deshalb, die Klausel im Original zu lesen und nicht nur auf eine mündliche Aussage des Vermieters zu vertrauen. Bei einer unklaren Renovierungsforderung helfen ein Mieterverein oder eine fachkundige Rechtsberatung meist schneller als eine lange Diskussion am Übergabetag.

Welche Schäden unabhängig von der Reinigung wichtig sind

Die Frage nach der Sauberkeit darf nicht mit der Frage nach Schäden vermischt werden. Normale Abnutzung ist grundsätzlich durch die Miete abgegolten. Tiefe Kratzer im Parkett, ein gesprungenes Waschbecken oder beschädigte Türen können dagegen einen Ersatzanspruch auslösen, wenn der Mieter sie verursacht hat.

Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag nur eine besenreine Rückgabe steht. Eine Reinigungsklausel erlaubt keine Beschädigung der Wohnung. Umgekehrt darf der Vermieter normale Gebrauchsspuren nicht einfach als Schaden deklarieren, nur weil die Wohnung nach dem Auszug nicht neuwertig aussieht.

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Besondere Vorsicht bei Rauch, Tierhaltung und starken Rückständen

Starker Nikotingeruch, vergilbte Tapeten, außergewöhnliche Tierhaare oder festgesetzte Verschmutzungen können über den normalen Gebrauch hinausgehen. In solchen Fällen kann eine einfache Reinigung nicht ausreichen. Entscheidend ist, ob eine konkrete Beschädigung oder ein vertragswidriger Gebrauch vorliegt und welche Kosten tatsächlich notwendig sind.

Ich würde bei auffälligen Stellen vor der Übergabe Fotos mit Datum aufnehmen. Das schafft keinen automatischen Beweis für jede Rechtsfrage, dokumentiert aber den Zustand und verhindert, dass später über bereits vorhandene Spuren gestritten wird.

So läuft die Übergabe ohne unnötigen Streit ab

Die beste Vorbereitung ist eine kleine Checkliste, die einige Tage vor dem Termin abgearbeitet wird. Besonders bei einem engen Umzugsplan werden Keller, Briefkasten, Abstellräume und Außenbereiche gern vergessen.

  1. Alle Räume und Nebenflächen vollständig leeren.
  2. Eigene Einbauten und Bodenbeläge entfernen oder deren Übernahme schriftlich vereinbaren.
  3. Böden saugen oder kehren und grobe Verschmutzungen beseitigen.
  4. Schäden und bereits vorhandene Mängel fotografieren.
  5. Zählerstände ablesen und gemeinsam dokumentieren.
  6. Alle übergebenen Schlüssel im Übergabeprotokoll aufführen.
  7. Das Protokoll vor der Unterschrift vollständig lesen und nur sachlich richtige Angaben bestätigen.

Ein Übergabeprotokoll ist besonders hilfreich, wenn mehrere Personen beteiligt sind. Es sollte nicht nur „Wohnung sauber übergeben“ enthalten, sondern konkrete Angaben zu Schlüsseln, Zählerständen, Mängeln und Vereinbarungen. Fotos von Böden, Wänden und Küche ergänzen das Protokoll sinnvoll.

Wenn der Vermieter bei der Übergabe zusätzliche Arbeiten verlangt, sollte man nicht vorschnell unterschreiben, dass alle Forderungen berechtigt sind. Besser ist eine sachliche Notiz wie „Mieter widerspricht der Bewertung als nicht besenrein“ und eine anschließende Prüfung des Mietvertrags.

Die praktische Grenze zwischen sauber und übertrieben

Wer die Wohnung leer übergibt, groben Schmutz entfernt und selbst verursachte Rückstände beseitigt, erfüllt die üblichen Anforderungen an eine besenreine Rückgabe in der Regel zuverlässig. Makelloser Glanz ist nicht der Maßstab, ein vernachlässigter Zustand aber ebenso wenig.

Mein Rat für den letzten Rundgang ist einfach: Stellen Sie sich vor, eine andere Person müsste die Wohnung ohne Sonderreinigung besichtigen oder direkt weitervermieten. Was dabei sofort als grober Schmutz auffällt, sollte weg. Was lediglich normale Gebrauchsspuren oder ein leichter Staubfilm ist, gehört meist nicht in die Rechnung des ausziehenden Mieters.

Bleibt eine Forderung des Vermieters unklar, sollten Mieter nicht aus Zeitdruck eine teure Reinigung oder Renovierung akzeptieren. Mietvertrag, Übergabeprotokoll, Fotos und Rechnungen bilden die Grundlage für eine faire Prüfung, bevor Kaution oder Schadensersatz zum Streitpunkt werden.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Die Wohnung muss vollständig geräumt und von grobem Schmutz befreit sein. Dazu gehören das Kehren oder Saugen der Böden, das Entfernen von Spinnweben, Müll, Essensresten, starken Fettrückständen, groben Kleberesten und selbst verursachten Verschmutzungen. Auch Keller, Abstellräume, Balkon und Stellplätze sollten kontrolliert werden.
Eine professionelle End- oder Grundreinigung ist dadurch normalerweise nicht vorgeschrieben. Fensterputzen inklusive Rahmen, die Reinigung von Schrank- und Geräteinnenseiten, eine aufwendige Entkalkung, professionelle Teppichreinigung oder das Streichen der gesamten Wohnung folgen nicht allein aus der Bezeichnung besenrein.
Eigene Küchen, Teppichböden, Regale und andere Einbauten müssen grundsätzlich entfernt werden, sofern keine andere Vereinbarung besteht. Übernimmt der Vermieter oder Nachmieter Gegenstände, sollte dies mit den konkreten Gegenständen, Namen und dem Übergabedatum schriftlich festgehalten werden.
Ob Schönheitsreparaturen wie Streichen oder Tapezieren geschuldet sind, hängt von einer wirksamen Mietvertragsklausel und dem tatsächlichen Renovierungsbedarf ab. Normale Gebrauchsspuren reichen nicht automatisch aus. Tiefe Kratzer, ein gesprungenes Waschbecken, beschädigte Türen oder außergewöhnliche Rückstände können dagegen unabhängig von der Reinigungspflicht relevant sein.
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Autor Ewald Zimmermann
Ewald Zimmermann
Mein Name ist Ewald Zimmermann und seit 7 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Immobilien in Sachsen. Es ist mir ein Anliegen, Ihnen beim Kaufen, Bauen und Wohnen in dieser wunderschönen Region mit fundierten Informationen zur Seite zu stehen. Meine Arbeit hier auf blacklabelimmobilien-leipzig.de sehe ich als Möglichkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten und Ihnen so eine solide Grundlage für Ihre Entscheidungen zu bieten. Dabei lege ich Wert darauf, aktuelle Trends im Blick zu behalten und die Informationen stets sorgfältig zu prüfen, damit Sie sich auf ihre Richtigkeit verlassen können.
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