Grunderwerbsteuer Hessen - Kosten, Ausnahmen und Hessengeld

Bastian Berg .

21. Mai 2026

Hausmodell auf Dokumenten, Hände schreiben und tippen. Berechnung der Hessen Grunderwerbsteuer für den Hauskauf.

Beim Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks in Hessen kommen schnell fünfstellige Nebenkosten zusammen. Die Grunderwerbsteuer beträgt dort aktuell 6 Prozent, doch entscheidend ist nicht immer nur der Kaufpreis: Auch Bauverträge, übernommene Belastungen und bestimmte Rechte können die Steuer erhöhen. Ich zeige, wie die Abgabe berechnet wird, wann Ausnahmen greifen und worauf Käufer vor dem Notartermin achten sollten.

Die wichtigsten Fakten zur Grunderwerbsteuer in Hessen auf einen Blick

  • 6 Prozent des steuerpflichtigen Kaufpreises gelten in Hessen im Jahr 2026.
  • Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro entstehen normalerweise 24.000 Euro Grunderwerbsteuer.
  • Die Steuer wird meist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.
  • Eine Befreiung gibt es unter anderem bei Schenkungen, Erbschaften und Käufen innerhalb direkter Verwandtschaft.
  • Das Hessengeld kann berechtigte Ersterwerber bei selbst genutztem Wohneigentum entlasten.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Hessen 2026

In Hessen liegt der Steuersatz bei 6 Prozent. Maßgeblich ist der Ort, an dem die Immobilie liegt, nicht der Wohnsitz des Käufers. Wer in Leipzig wohnt und ein Haus in Wiesbaden kauft, zahlt deshalb den hessischen Satz.

Die einfache Rechnung lautet Kaufpreis oder steuerpflichtige Gegenleistung mal 0,06. Das Ergebnis ist eine einmalige Zahlung an das Finanzamt, die von der jährlichen Grundsteuer zu unterscheiden ist.

Kaufpreis Grunderwerbsteuer in Hessen
250.000 Euro 15.000 Euro
350.000 Euro 21.000 Euro
400.000 Euro 24.000 Euro
600.000 Euro 36.000 Euro

Die 24.000 Euro bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro sind allerdings nur der Ausgangspunkt. Zusätzlich fallen meist Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision an. Ich empfehle, die Grunderwerbsteuer nicht aus dem frei verfügbaren Eigenkapital zu bezahlen, sondern sie von Anfang an als eigenen Posten in der Finanzierungsplanung einzuplanen.

Welche Kosten in die Bemessungsgrundlage einfließen

Besteuert wird grundsätzlich der Wert der Gegenleistung. Beim klassischen Immobilienkauf ist das der notariell vereinbarte Kaufpreis. Die Rechnung kann aber größer ausfallen, wenn der Käufer weitere wirtschaftliche Verpflichtungen übernimmt.

Das kann zum Beispiel bei übernommenen Grundschulden, bestimmten Wohn- oder Nutzungsrechten oder anderen Belastungen der Fall sein. Entscheidend ist nicht, wie die Position im Vertrag genannt wird, sondern welchen wirtschaftlichen Wert sie für den Erwerb hat.

Grundstück und Bauvertrag als einheitliches Vertragswerk

Besonders wichtig ist die Verbindung zwischen Grundstückskauf und Hausbau. Werden ein Baugrundstück und ein Bauvertrag beim Verkäufer oder bei einem wirtschaftlich beziehungsweise personell verbundenen Unternehmen abgeschlossen, kann ein einheitliches Vertragswerk vorliegen. Dann wird die Steuer nicht nur auf den Grundstückspreis, sondern auch auf die Baukosten berechnet.

Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich. Kostet das Grundstück 180.000 Euro und das geplante Haus 320.000 Euro, können bei einem einheitlichen Vertragswerk die gesamten 500.000 Euro die Bemessungsgrundlage bilden. Die Grunderwerbsteuer würde dann 30.000 Euro betragen, nicht nur 10.800 Euro für das Grundstück.

Schließt der Käufer den Bauvertrag dagegen unabhängig vom Grundstückskauf mit einem tatsächlich unabhängigen Bauunternehmen ab, kann die Steuer grundsätzlich auf den Grundstückskauf beschränkt bleiben. Das ist jedoch keine automatische Gestaltungsmöglichkeit. Absprachen, zeitliche Abläufe, Empfehlungen des Grundstücksverkäufers und die wirtschaftliche Verbindung der Beteiligten können eine andere Bewertung auslösen.

Lesen Sie auch: Unter dem Mietspiegel vermieten - was prüft das Finanzamt?

Bewegliche Gegenstände im Kaufvertrag

Separat ausgewiesene bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche, Möbel oder ein Carport können unter bestimmten Voraussetzungen aus der Bemessungsgrundlage herausfallen. Der angesetzte Wert muss aber realistisch und nachvollziehbar sein. Ein pauschal hoher Betrag für Inventar wirkt schnell wie der Versuch, die Steuer künstlich zu senken.

Ich würde solche Positionen deshalb einzeln beschreiben und plausibel bewerten lassen. Eine klare Vertragsgestaltung hilft mehr als eine nachträgliche Diskussion mit dem Finanzamt.

Wer die Steuer zahlt und wann sie fällig wird

Im Kaufvertrag wird normalerweise vereinbart, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer übernimmt. Rechtlich haften bei einem Grundstückskauf jedoch grundsätzlich Käufer und Verkäufer als Gesamtschuldner. Zahlt der Käufer nicht, kann das Finanzamt die Steuer unter Umständen auch vom Verkäufer verlangen.

Nach der notariellen Beurkundung meldet der Notar den Kaufvertrag an die zuständige hessische Finanzverwaltung. Anschließend verschickt das Finanzamt den Steuerbescheid. Die Zahlungsfrist beträgt normalerweise einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

  1. Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet.
  2. Der Notar übermittelt die Vertragsdaten an das Finanzamt.
  3. Das Finanzamt berechnet die Steuer und erlässt den Bescheid.
  4. Der Käufer zahlt innerhalb der festgelegten Frist.
  5. Nach vollständiger Zahlung erhält der Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
  6. Erst danach kann die Eigentumsumschreibung im Grundbuch weiter vorbereitet werden.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dabei kein nebensächliches Dokument. Sie bestätigt, dass der Eigentumsumschreibung steuerlich nichts mehr im Weg steht. Wer die Zahlung verzögert, riskiert daher nicht nur Säumniszuschläge, sondern unter Umständen auch Verzögerungen beim Grundbuchvollzug.

Wann keine Grunderwerbsteuer anfällt

Die Steuer fällt nicht bei jedem Eigentumswechsel an. Das Gesetz sieht mehrere Ausnahmen vor, die in der Praxis besonders bei familiären Übertragungen eine Rolle spielen.

  • Erbschaften und bestimmte Grundstücksschenkungen sind grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer ausgenommen.
  • Übertragungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern bleiben steuerfrei.
  • Auch Käufe zwischen Personen in gerader Linie, etwa zwischen Eltern und Kindern, sind regelmäßig befreit.
  • Die Teilung eines Nachlasses unter Miterben kann ebenfalls steuerfrei sein.
  • Bei Grundstücken mit einem Wert von höchstens 2.500 Euro greift eine gesetzliche Ausnahme.

Die Befreiung innerhalb der Familie gilt nicht automatisch für jede verwandte Person. Geschwister gehören beispielsweise nicht zur geraden Linie. Auch eine Schenkung mit bestimmten Auflagen kann hinsichtlich dieser Auflagen steuerliche Folgen haben.

Ein häufiger Irrtum betrifft die erste selbst genutzte Immobilie. Der erstmalige Kauf eines Eigenheims ist nicht allein deshalb steuerfrei. Ohne eine passende Förderung bleibt die hessische Grunderwerbsteuer auch bei Eigennutzung grundsätzlich bestehen.

Wie das Hessengeld die Belastung abfedern kann

Für den erstmaligen Erwerb selbst genutzten Wohneigentums in Hessen gibt es das Hessengeld. Es handelt sich nicht um einen automatischen Steuerfreibetrag, sondern um eine separate Förderung, die nach den geltenden Voraussetzungen beantragt werden muss.

Gefördert werden natürliche Personen, die erstmals eine Wohnimmobilie in Hessen erwerben und selbst als Hauptwohnung nutzen. Das kann eine Bestandsimmobilie, ein Neubau, ein Baugrundstück oder unter bestimmten Bedingungen ein Miteigentumsanteil sein. Der notarielle Kaufvertrag muss mindestens seit dem 1. März 2024 geschlossen worden sein.

Bestandteil Förderung
Je Käufer 10.000 Euro, insgesamt höchstens 20.000 Euro
Je mit einziehendem Kind unter 18 Jahren 5.000 Euro
Obergrenze Die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer
Auszahlung In zehn gleichen jährlichen Raten

Ein Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern könnte rechnerisch bis zu 30.000 Euro erhalten. Beträgt die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer aber nur 24.000 Euro, wird die Förderung auf 24.000 Euro begrenzt. Sie wird zudem nicht sofort vollständig ausgezahlt.

Ausgeschlossen sind unter anderem reine Vermietungsobjekte, Ferienwohnungen und Fälle, in denen bereits eine andere Immobilie im Eigentum steht. Die Steuer muss vor dem Förderantrag vollständig bezahlt sein. Die digitale Antragstellung läuft über die WIBank. Da sich Förderbedingungen ändern können, sollte man die aktuellen Vorgaben unmittelbar vor der Antragstellung prüfen.

So planst du die Steuer beim Immobilienkauf richtig

Die beste Vorbereitung beginnt nicht mit dem Steuerbescheid, sondern vor der Unterschrift. Ich würde den Kaufvertrag und die Finanzierung anhand einer kurzen Prüfliste durchgehen.

  • Kaufpreis prüfen: Mit 6 Prozent rechnen und die Summe separat vom Eigenkapital zurücklegen.
  • Baukosten einordnen: Bei einem Grundstückskauf mit anschließendem Hausbau die Gefahr eines einheitlichen Vertragswerks prüfen.
  • Inventar sauber ausweisen: Bewegliche Gegenstände einzeln und realistisch bewerten.
  • Förderfähigkeit klären: Vor allem Erstkauf, Eigennutzung, Hauptwohnsitz und bestehendes Immobilieneigentum prüfen.
  • Liquidität sichern: Die Steuer wird fällig, bevor die Eigentumsumschreibung abgeschlossen ist.
  • Vertragliche Zahlungspflicht lesen: Die Vereinbarung im Notarvertrag bestimmt, wer praktisch zuerst in Anspruch genommen wird.

Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro sollte die Finanzierung also mindestens 24.000 Euro Grunderwerbsteuer zusätzlich zu den übrigen Kaufnebenkosten abdecken. Wer mit dem Hessengeld rechnet, sollte trotzdem zunächst die vollständige Zahlung einplanen, weil die Förderung erst später und in Raten ausgezahlt wird.

Mein Prüfpunkt vor dem Notartermin in Hessen

Für mich gehört die Grunderwerbsteuer zur Kaufentscheidung und nicht in die letzte Zeile der Nebenkostenrechnung. Wer den Kaufpreis, mögliche Baukosten, familiäre Ausnahmen und eine Förderung früh prüft, erkennt meist rechtzeitig, ob die Immobilie wirklich tragfähig finanziert ist.

Die wichtigste Zahl bleibt einfach: 6 Prozent des steuerpflichtigen Erwerbs. Kompliziert wird es erst bei verbundenen Verträgen, zusätzlichen Leistungen oder besonderen Übertragungen. Genau diese Punkte sollte man vor der Beurkundung klären, weil eine spätere Korrektur deutlich schwieriger ist.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6 Prozent des steuerpflichtigen Kaufpreises oder der Gegenleistung. Bei 400.000 Euro Kaufpreis entstehen normalerweise 24.000 Euro Steuer. Übernommene Belastungen oder bestimmte Rechte können die Bemessungsgrundlage erhöhen.
Wird der Grundstückskauf mit einem Bauvertrag beim Verkäufer oder einem wirtschaftlich beziehungsweise personell verbundenen Unternehmen verknüpft, kann ein einheitliches Vertragswerk vorliegen. Dann können Grundstück und Baukosten gemeinsam besteuert werden. Bei einem Grundstück für 180.000 Euro und Baukosten von 320.000 Euro wären das 30.000 Euro Grunderwerbsteuer auf 500.000 Euro.
Ausnahmen gelten unter anderem für Erbschaften, bestimmte Grundstücksschenkungen, Übertragungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern sowie Käufe zwischen Personen in gerader Linie, etwa Eltern und Kindern. Geschwister gehören nicht zur geraden Linie. Auch die Teilung eines Nachlasses unter Miterben und Grundstücke bis 2.500 Euro können steuerfrei sein.
Das Hessengeld ist eine separate Förderung für natürliche Personen, die erstmals eine Wohnimmobilie in Hessen erwerben und selbst als Hauptwohnung nutzen. Es umfasst 10.000 Euro je Käufer, höchstens 20.000 Euro insgesamt, sowie 5.000 Euro je mit einziehendem Kind unter 18 Jahren. Die Förderung ist auf die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer begrenzt und wird in zehn jährlichen Raten ausgezahlt. Die Steuer muss zunächst vollständig bezahlt werden.
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Autor Bastian Berg
Bastian Berg
Mein Name ist Bastian Berg und seit 5 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Immobilien in Sachsen. Meine Arbeit auf blacklabelimmobilien-leipzig.de hat es mir ermöglicht, tief in die Materie des Kaufens, Bauens und Wohnens einzutauchen. Mich fasziniert besonders, wie man komplexe Sachverhalte rund um den Immobilienmarkt verständlich aufbereiten kann, damit sich jeder gut informiert entscheiden kann. Dabei lege ich großen Wert darauf, stets aktuelle Entwicklungen im Auge zu behalten und die Informationen so klar und nachvollziehbar wie möglich darzustellen. Mein Ziel ist es, Ihnen mit nützlichen und verlässlichen Inhalten zur Seite zu stehen, wenn es um Ihre Immobilienträume in Sachsen geht.
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