Ein Hausverkauf kann kurz vor dem Notartermin ins Stocken geraten, wenn ein alter Grundbuchauszug fehlt, eine Grundschuld noch nicht geklärt ist oder Bauunterlagen nicht auffindbar sind. Ich zeige, welche Dokumente der Notar für den Verkauf tatsächlich benötigt, was Sie als Verkäufer zusätzlich bereithalten sollten und wie Sie Verzögerungen in Leipzig und Sachsen vermeiden.
Mit vollständigen Unterlagen wird der Hausverkauf deutlich einfacher
- Personalausweis und Steuer-ID gehören zu den wichtigsten Unterlagen für den Notartermin.
- Für den Vertrag zählen vor allem Grundbuchdaten, Eigentumsverhältnisse und bestehende Belastungen.
- Ein gültiger Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen und später im Original übergeben werden.
- Bei alten Krediten braucht der Notar Löschungsunterlagen der Bank, damit die Immobilie lastenfrei übertragen werden kann.
- Nach der Beurkundung vergehen bis zur Kaufpreiszahlung häufig 4 bis 8 Wochen.
Welche Unterlagen der Notar wirklich braucht
Der Notar erstellt den Kaufvertrag auf Grundlage der rechtlichen Daten zur Immobilie und der persönlichen Angaben aller Beteiligten. Viele Unterlagen kann das Notariat selbst anfordern. Trotzdem beschleunigen Sie den Ablauf erheblich, wenn Sie die wichtigsten Informationen bereits geordnet übergeben.
| Unterlage | Wofür sie benötigt wird |
|---|---|
| Gültiger Personalausweis oder Reisepass | Identifizierung der Verkäufer und Prüfung der Vertretungsberechtigung |
| Steuerliche Identifikationsnummer | Erforderliche Angabe für die notarielle Abwicklung |
| Grundbuchdaten oder aktueller Grundbuchauszug | Feststellung von Eigentümern, Flurstücken, Rechten und Belastungen |
| Darlehensdaten und Bankkontakt | Vorbereitung der Ablösung und Löschung eingetragener Grundschulden |
| Vollmachten, Erbnachweise oder Gesellschaftsunterlagen | Klärung besonderer Eigentums- und Vertretungsverhältnisse |
Zum Termin selbst sollten Sie mindestens einen gültigen Lichtbildausweis, Ihre 11-stellige Steuer-ID und den Vertragsentwurf mitbringen. Verkaufen mehrere Personen gemeinsam, müssen grundsätzlich alle persönlich erscheinen oder eine wirksame notarielle Vollmacht vorlegen.
Bei einem Verkauf durch eine Erbengemeinschaft kommen zusätzlich der Erbschein, ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder andere Erbnachweise infrage. Gehört das Haus einer Gesellschaft, benötigt das Notariat außerdem aktuelle Registerauszüge und Nachweise darüber, wer die Gesellschaft vertreten darf.
Diese Objektunterlagen sollten Sie frühzeitig sammeln
Für den Kaufvertrag allein ist nicht jedes technische Dokument zwingend erforderlich. Für Käufer, Banken und die Prüfung möglicher Risiken sind sie dennoch sehr wichtig. Ich rate dazu, eine digitale und eine gedruckte Dokumentenmappe anzulegen, statt einzelne Dateien erst auf Nachfrage zusammenzusuchen.
- Grundrisse, Bauzeichnungen und Schnitte
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Baugenehmigungen und Nachweise über genehmigte An- oder Umbauten
- Flurkarte oder Lageplan
- Nachweise über Modernisierungen, Rechnungen und Garantien
- Unterlagen zur Heizung, Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe
- Gebäudeversicherung und gegebenenfalls Schadensunterlagen
- Mietverträge, falls das Haus vermietet ist
- Informationen über Wegerechte, Leitungsrechte oder andere Dienstbarkeiten
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, sofern Baulasten möglich oder bekannt sind
Besonders häufig fehlen Unterlagen zu einem ausgebauten Dachgeschoss, Wintergarten oder Anbau. Ein Raum kann baulich vorhanden sein, ohne dass seine Nutzung genehmigt wurde. Das muss nicht automatisch den Verkauf verhindern, gehört aber offen in die Prüfung und gegebenenfalls in den Kaufvertrag.
Der Energieausweis ist kein nebensächliches Dokument
Ein gültiger Energieausweis muss dem Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Nach dem Verkauf erhält der Käufer das Original bei der Übergabe. Ein vertraglicher Verzicht auf die Vorlage ersetzt diese Pflicht nicht.
Ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erforderlich ist, hängt unter anderem vom Baujahr, vom energetischen Zustand und von der Art des Gebäudes ab. Ist der Ausweis abgelaufen oder gar nicht vorhanden, sollten Sie die Beschaffung früh einplanen. Kurz vor dem Notartermin lässt sich dieses Problem zwar manchmal noch lösen, für die Vermarktung ist eine verspätete Klärung aber unnötig unpraktisch.
Alte Grundschulden und besondere Eigentumsverhältnisse richtig klären
Im Grundbuch steht oft noch eine Grundschuld, obwohl das dazugehörige Darlehen längst zurückgezahlt wurde. Das bedeutet nicht zwingend, dass noch Schulden bestehen. Die Grundschuld verschwindet aber erst, wenn eine Löschungsbewilligung der Bank vorliegt und die Löschung im Grundbuch beantragt wird.
Besteht der Kredit noch, sollten Sie den Verkauf frühzeitig mit der Bank abstimmen. Teilen Sie dem Notar die Darlehenskontonummer, den Ansprechpartner und die zuständige Bank mit. Das Notariat kann dann die Ablösesumme und die nötigen Löschungsunterlagen anfordern. Je nach Bank dauert dieser Vorgang unterschiedlich lange.
Die Kosten für die Löschung von Verkäuferbelastungen trägt in der Regel der Verkäufer. Die Beurkundung und die meisten Kosten der Eigentumsumschreibung übernimmt üblicherweise der Käufer. Die konkrete Verteilung sollte im Vertragsentwurf geprüft werden, denn bei Sondervereinbarungen kann es Abweichungen geben.
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Was bei Erbbaurecht, Vermietung und mehreren Eigentümern anders ist
Bei einem Erbbaurecht wird nicht das Grundstück selbst verkauft. Der Notar benötigt dann zusätzlich den Erbbaurechtsvertrag und Informationen zum Erbbauzins. Bei einem vermieteten Haus gehören die Mietverträge, Kautionsnachweise und Angaben zu laufenden Streitigkeiten in die Vorbereitung.
Bei mehreren Eigentümern müssen alle Beteiligten dieselben Angaben zum Verkauf machen. Gerade bei getrennt lebenden Ehepartnern, Erbfällen oder Eigentum von Minderjährigen sollte die rechtliche Situation vor der Terminvereinbarung geprüft werden. In solchen Fällen ist eine frühzeitige Rücksprache mit dem Notariat deutlich sinnvoller, als den Vertragstermin kurzfristig zu verschieben.
So läuft die Vorbereitung bis zur Kaufpreiszahlung
Ein Notartermin ist nicht der Beginn des Verkaufs, sondern der rechtliche Abschluss der Vorbereitungsphase. Preis, Übergabetermin, mitverkauftes Inventar, bekannte Mängel und der Umgang mit bestehenden Belastungen sollten vorher feststehen.
- Verkäufer und Käufer einigen sich über Objekt, Kaufpreis, Übergabe und mitverkaufte Gegenstände.
- Das Notariat erhält die persönlichen Daten, Grundbuchangaben und Besonderheiten des Verkaufs.
- Der Vertragsentwurf wird erstellt und von beiden Seiten geprüft. Bei Verbraucherverträgen soll zwischen Entwurf und Beurkundung grundsätzlich ausreichend Zeit liegen, häufig etwa zwei Wochen.
- Beim Termin liest der Notar den Vertrag vollständig vor, erklärt die Regelungen und nimmt Änderungswünsche auf.
- Nach der Beurkundung holt das Notariat unter anderem Genehmigungen, Löschungsunterlagen und die Erklärung der Gemeinde zum Vorkaufsrecht ein.
- Ist die Auflassungsvormerkung eingetragen und sind die übrigen Voraussetzungen erfüllt, verschickt der Notar die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung.
- Nach vollständiger Zahlung und Bestätigung des unbaren Zahlungseingangs kann die Übergabe erfolgen.
In vielen Fällen liegen zwischen Beurkundung und Kaufpreiszahlung 4 bis 8 Wochen. Bei komplizierten Grundbuchverhältnissen, fehlenden Löschungsunterlagen oder langsamen Behörden kann es länger dauern. Der Käufer sollte deshalb nicht direkt nach der Unterschrift mit dem Einzug rechnen.
Eine Barzahlung des Kaufpreises ist bei Immobiliengeschäften nicht zulässig. Die Zahlung muss unbar erfolgen und kann gegenüber dem Notariat beispielsweise durch eine Bankbestätigung oder einen Kontoauszug nachgewiesen werden.
Diese Fehler verzögern den Hausverkauf besonders oft
Die meisten Verzögerungen entstehen nicht durch den Notar selbst, sondern durch unvollständige oder widersprüchliche Angaben. Aus meiner Sicht lohnt sich deshalb eine ehrliche Prüfung vor dem ersten Vertragsentwurf mehr als jede spätere Korrektur.
- Alte Grundbuchunterlagen werden als aktuell behandelt, obwohl sich Eigentümer oder Belastungen geändert haben.
- Ein Anbau oder Dachausbau wird beworben, obwohl die dazugehörige Genehmigung fehlt.
- Bekannte Mängel wie Feuchtigkeit, Asbest oder nicht genehmigte Umbauten werden nicht erwähnt.
- Mitverkaufte Einbauten, Gartenhäuser, Photovoltaikanlagen oder Einrichtungsgegenstände fehlen im Vertrag.
- Der Verkäufer kennt die Bankverbindung zum alten Darlehen nicht mehr.
- Die Wohnfläche im Exposé stimmt nicht mit den Bauunterlagen überein.
- Der Energieausweis wird erst nach der Besichtigung beantragt.
Bekannte Mängel dürfen nicht verschwiegen werden, selbst wenn der Vertrag die Sachmängelhaftung weitgehend ausschließt. Eine klare Formulierung im Kaufvertrag schützt beide Seiten besser als eine vage Zusage im Gespräch.
Für ein Haus in Leipzig oder im Umland würde ich außerdem prüfen, ob neben dem Grundbuch auch das Baulastenverzeichnis relevant ist. Baulasten stehen nicht im Grundbuch und können deshalb leicht übersehen werden, obwohl sie die Nutzung oder eine spätere Bebauung beeinflussen können.
Eine vollständige Notarmappe spart am Ende mehr als sie kostet
Sortieren Sie die Unterlagen idealerweise in fünf Gruppen: persönliche Dokumente, Grundbuch und Belastungen, Bauakte, Energie und Technik sowie Verträge und Versicherungen. Markieren Sie fehlende Dokumente sofort und klären Sie mit dem Notariat, welche davon zwingend nachgereicht werden müssen.
Für den eigentlichen Notartermin brauchen Sie meist weniger Papier als erwartet. Entscheidend ist, dass Eigentum, Belastungen, Kaufgegenstand und Übergaberegeln eindeutig geklärt sind. Wer diese Punkte früh vorbereitet, schafft Vertrauen beim Käufer und verhindert, dass aus einer einfachen Beurkundung ein monatelanger Abstimmungsprozess wird.