Maklerprovision in Sachsen - Was Verkäufer wirklich zahlen

Ewald Zimmermann .

13. Juni 2026

Maklerprovision berechnen: Beim Kauf/Verkauf teilen sich Käufer/Verkäufer die Provision. Bei Vermietung zahlt der Vermieter 2 Nettokaltmieten.

Wer eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus verkauft, möchte die Maklerkosten möglichst genau kalkulieren. Die entscheidende Frage lautet dabei nicht nur, wie hoch die übliche Courtage in Sachsen ist, sondern auch, ob es überhaupt eine gesetzliche Obergrenze gibt, wer welchen Anteil trägt und welche Kosten im Vertrag wirklich vereinbart werden. Ich zeige die wichtigsten Regeln, rechne typische Beträge vor und erläutere, worauf Verkäufer in Leipzig und ganz Sachsen achten sollten.

Die wichtigsten Zahlen zur Maklerprovision auf einen Blick

  • Keine feste gesetzliche Obergrenze: Die Höhe der Provision wird beim Immobilienverkauf grundsätzlich frei vereinbart.
  • Üblicher Satz in Sachsen: Häufig werden insgesamt 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer angesetzt.
  • Geteilte Courtage: Bei einer privaten Wohnimmobilie zahlen Käufer und Verkäufer meist jeweils 3,57 Prozent.
  • Gesetzliche Grenze für Käufer: Der Käufer darf bei den geschützten Verkaufsfällen höchstens mit der Hälfte der Gesamtprovision belastet werden.
  • Verhandlungsspielraum: Die Provision ist kein Automatismus. Leistungsumfang, Vermarktung und Objektwert beeinflussen die faire Höhe.

Karte Deutschlands zeigt die ortsübliche maklerprovision. Die meisten Bundesländer haben 3,57%, einige weniger.

Wie hoch ist die maximale Maklerprovision beim Verkauf?

Die kurze Antwort überrascht viele Eigentümer. Für den Verkauf einer Immobilie gibt es in Deutschland keinen gesetzlich festgelegten Höchstsatz. Die Maklerprovision wird vertraglich vereinbart und kann deshalb je nach Region, Objekt, Dienstleistung und Verhandlung niedriger oder höher ausfallen.

In Sachsen gelten bei Wohnungen und Einfamilienhäusern häufig 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer als marktüblicher Gesamtsatz. Darin enthalten sind 6 Prozent Nettoprovision und 19 Prozent Umsatzsteuer. Bei einer hälftigen Teilung entfallen jeweils 3,57 Prozent auf Käufer und Verkäufer.

Diese 7,14 Prozent sind aber keine gesetzliche Obergrenze. Ich würde diesen Satz deshalb immer als Vergleichswert und nicht als unveränderbare Vorgabe betrachten. Ein Makler mit besonders umfangreicher Vermarktung kann einen höheren Preis verlangen, während bei einem leicht verkäuflichen Objekt oder einem eingeschränkten Auftrag auch ein niedrigerer Satz angemessen sein kann.

Wer beim Immobilienverkauf welchen Anteil zahlt

Seit der gesetzlichen Neuregelung zur Verteilung der Maklerkosten darf die Käuferseite bei einer privat gekauften Wohnung oder einem Einfamilienhaus nicht mehr einseitig mit der gesamten Provision belastet werden. Beauftragt der Verkäufer den Makler, muss er mindestens die Hälfte der vereinbarten Provision selbst tragen.

Arbeitet der Makler für beide Vertragsparteien, müssen sich Käufer und Verkäufer grundsätzlich in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichten. Beauftragt nur eine Seite den Makler, darf die andere Seite höchstens mit einem gleich hohen Betrag belastet werden. Das ergibt in der Praxis meist folgende Modelle:

Vereinbarung Verkäufer Käufer
Doppelmakler mit hälftiger Teilung 50 Prozent 50 Prozent
Maklerauftrag nur durch den Verkäufer Mindestens 50 Prozent Höchstens 50 Prozent
Verkäufer übernimmt die gesamte Provision 100 Prozent 0 Prozent

Wichtig ist die Einschränkung auf Wohnungen und Einfamilienhäuser mit einem privaten Käufer. Bei einem Mehrfamilienhaus, einem Baugrundstück oder einer gewerblichen Immobilie gelten diese Regeln nicht automatisch. Auch bei einem Käufer, der als Unternehmer handelt, kann die Provision anders verteilt werden.

Ein häufiger Irrtum besteht darin, das Bestellerprinzip aus der Vermietung auf jeden Immobilienverkauf zu übertragen. Bei Mietwohnungen gilt eine andere Regelung. Beim Verkauf ist vor allem die gesetzliche Halbteilung nach den §§ 656c und 656d BGB entscheidend.

So viel kostet die Courtage bei verschiedenen Verkaufspreisen

Prozentangaben wirken zunächst überschaubar. Bei einem Verkaufspreis von mehreren hunderttausend Euro wird daraus jedoch schnell ein fünfstelliger Betrag. Deshalb rechne ich die Provision immer auf Basis des tatsächlichen Kaufpreises durch und prüfe, ob im Vertrag die Mehrwertsteuer bereits enthalten ist.

Kaufpreis Gesamtprovision bei 7,14 Prozent Verkäufer bei 3,57 Prozent Käufer bei 3,57 Prozent
250.000 Euro 17.850 Euro 8.925 Euro 8.925 Euro
350.000 Euro 24.990 Euro 12.495 Euro 12.495 Euro
450.000 Euro 32.130 Euro 16.065 Euro 16.065 Euro
600.000 Euro 42.840 Euro 21.420 Euro 21.420 Euro

Bei einem Verkaufspreis von 450.000 Euro würde ein Satz von 3,57 Prozent für die Verkäuferseite also 16.065 Euro ausmachen. Schon eine Reduzierung auf 3 Prozent inklusive Mehrwertsteuer würde die eigene Belastung um 2.565 Euro senken. Entscheidend ist deshalb nicht nur der Prozentsatz, sondern auch, ob der Makler durch eine bessere Preisstrategie einen höheren Nettoerlös erzielt.

Die Courtage wird normalerweise erst fällig, wenn der Kaufvertrag erfolgreich zustande gekommen ist. Der notarielle Vertrag ist dabei der zentrale Bezugspunkt. Für zusätzliche Aufwendungen wie Exposés, Anzeigen oder Besichtigungen darf nicht automatisch ein weiterer Betrag verlangt werden.

Wann die gesetzliche Teilung nicht greift

Die Regeln zur hälftigen Kostenverteilung gelten nicht für jede Immobilientransaktion. Bei einem Mehrfamilienhaus, Gewerbeobjekt oder Baugrundstück können die Parteien die Kosten grundsätzlich freier vereinbaren. Auch bei einem Verkauf an eine Kapitalgesellschaft oder einen gewerblichen Investor ist eine andere Provisionsregelung möglich.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Vereinbarung automatisch fair oder sinnvoll ist. Gerade bei Anlageobjekten sollte der Verkäufer prüfen, ob eine Käuferprovision die Nachfrage verringert. Ein Investor rechnet sämtliche Erwerbsnebenkosten in seine Rendite ein. Eine hohe Courtage kann daher indirekt den erzielbaren Kaufpreis drücken.

Auch bei Erbengemeinschaften, vermieteten Mehrfamilienhäusern oder Spezialimmobilien lohnt sich eine individuelle Prüfung. Die richtige Vergütung hängt dort stärker vom Aufwand ab, etwa von der Beschaffung fehlender Unterlagen, der Abstimmung mit Mietern oder der Prüfung von Baurecht und Teilungserklärungen.

Bei einem privaten Verkauf einer Eigentumswohnung in Leipzig ist die Lage meist klarer. Hier sollte im Maklervertrag eindeutig stehen, welcher Prozentsatz inklusive Umsatzsteuer gilt und wie sich der Betrag zwischen den Parteien verteilt.

Woran Sie einen fairen Maklervertrag erkennen

Ich würde niemals nur nach dem niedrigsten Provisionssatz entscheiden. Ein günstiger Auftrag kann teuer werden, wenn die Immobilie falsch eingewertet, schlecht präsentiert oder ohne klare Verhandlungsstrategie angeboten wird. Umgekehrt rechtfertigt ein hoher Satz nur dann einen Aufpreis, wenn die Leistung tatsächlich erkennbar besser ist.

Lesen Sie auch: Maklercourtage in NRW beim Immobilienverkauf - wer zahlt?

Diese Punkte gehören vor der Unterschrift auf den Prüfstand

  • Provisionshöhe: Ist der Betrag als Brutto- oder Nettosatz angegeben?
  • Fälligkeit: Entsteht der Anspruch erst nach erfolgreichem Abschluss des notariellen Kaufvertrags?
  • Vertragslaufzeit: Wie lange gilt der Makleralleinauftrag und wie kann er beendet werden?
  • Leistungsumfang: Sind Bewertung, Exposé, Fotos, Onlinevermarktung, Besichtigungen und Verhandlungen enthalten?
  • Zusatzkosten: Gibt es gesonderte Gebühren für Anzeigen, Unterlagen oder eine vorzeitige Beendigung?
  • Textform: Wurde der Vertrag schriftlich oder mindestens in Textform, etwa per E-Mail, abgeschlossen?

Besonders vorsichtig wäre ich bei einer sogenannten Reservierungsgebühr. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass vorformulierte Reservierungsentgelte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs häufig unwirksam sind. Eine solche Zahlung garantiert dem Interessenten in der Regel nicht, dass die Immobilie tatsächlich verkauft wird.

Für Eigentümer ist außerdem der Alleinauftrag wichtig. Er kann sinnvoll sein, wenn der Makler eine verbindliche Vermarktungsstrategie verfolgt. Vor der Unterschrift sollte aber klar sein, wie lange der Auftrag läuft und ob bei einem privaten Verkauf an einen selbst gefundenen Käufer trotzdem eine Provision anfällt.

Wie Verkäufer in Sachsen die Provision sinnvoll verhandeln

Die beste Verhandlungsposition entsteht, wenn Sie mehrere Maklerangebote wirklich vergleichen. Fragen Sie nicht nur nach dem Prozentsatz, sondern lassen Sie sich konkret erklären, wie der Angebotspreis ermittelt wird, welche Käufergruppen angesprochen werden und welche Maßnahmen im Honorar enthalten sind.

Bei einer gut geschnittenen Eigentumswohnung in gefragter Leipziger Lage kann ein reduzierter Satz eher realistisch sein als bei einem sanierungsbedürftigen Haus auf dem Land. Ein schwieriges Objekt braucht oft mehr Besichtigungen, Nachweise und Verhandlung. Das kann einen höheren Aufwand rechtfertigen, sollte aber im Leistungsversprechen nachvollziehbar sein.

Auch die Provisionsbasis lässt sich klarer gestalten. In der Regel bezieht sich die Courtage auf den beurkundeten Kaufpreis. Zusatzvereinbarungen, mitverkaufte Einrichtungsgegenstände oder besondere Kaufpreisbestandteile sollten ausdrücklich geregelt werden, damit später kein Streit über die Berechnung entsteht.

Mein praktischer Rat lautet, die eigene Nettorechnung anzustellen. Entscheidend ist nicht, ob ein Makler 2,98 oder 3,57 Prozent verlangt, sondern welcher Betrag nach allen Kosten übrig bleibt und wie realistisch die versprochene Verkaufsleistung ist. Ein höherer Erlös kann eine höhere Courtage ausgleichen, ein bloßes Versprechen ohne klare Vermarktung nicht.

Für Verkäufer in Sachsen zählt am Ende der Nettoerlös

Bei einer privaten Wohnimmobilie ist ein Gesamtsatz von 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer in Sachsen häufig anzutreffen. Rechtlich handelt es sich dabei jedoch nicht um eine starre Obergrenze. Die Provision bleibt verhandelbar, während Käufer bei den gesetzlich geschützten Fällen höchstens den gleichen Anteil wie der Verkäufer übernehmen dürfen.

Wer einen Makler beauftragt, sollte deshalb drei Dinge sauber festhalten: den Bruttosatz, die Kostenverteilung und den konkreten Leistungsumfang. So lässt sich die Courtage realistisch kalkulieren und der Verkaufserlös in Leipzig oder an einem anderen Standort in Sachsen auf einer belastbaren Grundlage beurteilen.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Die Provision wird grundsätzlich frei vereinbart. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern sind insgesamt häufig 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer üblich, dieser Satz ist jedoch keine gesetzliche Obergrenze.
Beauftragt der Verkäufer den Makler, muss er mindestens die Hälfte der vereinbarten Provision selbst tragen. Bei einer Tätigkeit für beide Seiten zahlen Käufer und Verkäufer meist jeweils 3,57 Prozent, wenn die Gesamtprovision 7,14 Prozent beträgt. Der Verkäufer kann die gesamte Provision auch freiwillig übernehmen.
Bei einer Gesamtprovision von 7,14 Prozent entstehen 32.130 Euro. Bei hälftiger Teilung entfallen jeweils 16.065 Euro auf Verkäufer und Käufer. Die Berechnung basiert normalerweise auf dem beurkundeten Kaufpreis.
Die gesetzlichen Regeln beziehen sich auf Wohnungen und Einfamilienhäuser mit privaten Käufern. Bei Mehrfamilienhäusern, Baugrundstücken, Gewerbeobjekten oder Verkäufen an gewerbliche Käufer können die Parteien die Provision grundsätzlich freier vereinbaren.
Im Vertrag sollten der Brutto- oder Nettosatz, die Kostenverteilung, die Fälligkeit nach dem notariellen Kaufvertrag, die Laufzeit und der konkrete Leistungsumfang stehen. Zusätzlich sollten mögliche Gebühren für Anzeigen, Unterlagen oder eine vorzeitige Beendigung sowie die Bedingungen eines Alleinauftrags geklärt werden.
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Autor Ewald Zimmermann
Ewald Zimmermann
Mein Name ist Ewald Zimmermann und seit 7 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Immobilien in Sachsen. Es ist mir ein Anliegen, Ihnen beim Kaufen, Bauen und Wohnen in dieser wunderschönen Region mit fundierten Informationen zur Seite zu stehen. Meine Arbeit hier auf blacklabelimmobilien-leipzig.de sehe ich als Möglichkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten und Ihnen so eine solide Grundlage für Ihre Entscheidungen zu bieten. Dabei lege ich Wert darauf, aktuelle Trends im Blick zu behalten und die Informationen stets sorgfältig zu prüfen, damit Sie sich auf ihre Richtigkeit verlassen können.
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